Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle der Firma Schätzl GmbH erteilten Aufträge. Alle erteilten Aufträge und dazu getroffene Vereinbarungen werden durch die Bestätigung des Auftrages durch die Firma Schätzl GmbH verbindlich. Unseren Geschäftsbedingungen widersprechende Einkaufs- Verkaufsbedingungen verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen auch nicht ausdrücklich widersprechen.
A) Angebot - Preis: Die Online-Preisangebote erhalten Sie unmittelbar bei Auswahl der Leistung und Sie bestätigen Ihre Akzeptanz durch die Bestellung. Des weiteren werden Sie im Zuge der elektronischen Leistungsanforderung laufend über Kosten und Kontostand informiert. Die in den Angeboten ausgewiesenen Leistungen sind nach elektronischer oder schriftlicher Bestätigung durch Firma Schätzl GmbH verbindlich. Festgestellte Abweichungen sind unverzüglich nach Übernahme der Auftragsbestätigung mittels schriftlicher Einwendung aufzuzeigen. Andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als massgebliche Vertragsgrundlange.
B) Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt im Zuge der Geschäftsabwicklung im I-Net unmittelbar über Ihre ausgewiesene Verrechnungsstelle (z.B. Creditkarte) oder per Erlagschein nach vereinbarter Zahlungsfrist ohne Abzüge. Abweichungen bezüglich der Zahlungskonditionen müssen direkt auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen sein (Nachnahme etc.), wobei anfallende Mehrkosten vom Besteller zu tragen sind. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % per Monat berechnet und sind mit allen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzten. Eingehende Zahlungen werden prinzipiell in der Reihung Nebenkosten, (Bank-, Mahn-, Eintreibungsspesen, Zinsen) und weiters chronologisch den ältesten Forderungen angerechnet.
C) Eigentumsvorbehalt: Die von der Schätzl GmbH gelieferten Produkte bleiben bis zur vollen Begleichung der Rechnung d. h. des vereinbarten Preises Eigentum der Schätzl GmbH. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen ist die Schätzl GmbH berechtigt, ohne setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutrete
D) Lieferzeit - Terminisierung: Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der ausgestellten Auftragsbestätigung durch die Schätzl GmbH. Die Lieferzeit endet am Tag, an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. die Übergabe an den Auftraggeber erfolgt. Liefertermine sind, so nicht ausdrücklich als Fixtermin im Auftrag ausgewiesen, als Zirkatermine vereinbart.
E) Beanstandungen: Beanstandungen müssen an die Schätzl GmbH, unverzüglich schriftlich oder mündlich bekanntgegeben werden. Teilmängel führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und führen nicht zur Änderung der Zahlungsvereinbarungen.
F) Schadenersatzansprüche - Produkthaftung: Die Schätzl GmbH haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Sich daraus ergebende Schadenersatzansprüche können maximal ein Jahr nach Lieferung bzw. Übergabe geltend gemacht werden. Schäden durch unsachgemässen Gebrauch des gelieferten Produktes können nicht bei der Schätzl GmbH geltend gemacht werden. Höhere Gewalt im Sinne der Versicherer bei der Schätzl GmbH, entbindet die Schätzl GmbH von jeglicher Haftung. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.
G) Namen und Wortbildmarken: Die Schätzl GmbH ist prinzipiell berechtigt, bei ausgelieferten Produkten sein Firmenzeichen (Wort Bildmarke) und Markenbezeichnungen anzubringen.
H) Gerichtsstand: Als ordentlicher Gerichtsstand wird der Firmensitz Landkreis Freising (Amtsgericht Freising) vereinbart. Für alle Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht.
Moosburg, 15.02.2012
A) Angebot - Preis: Die Online-Preisangebote erhalten Sie unmittelbar bei Auswahl der Leistung und Sie bestätigen Ihre Akzeptanz durch die Bestellung. Des weiteren werden Sie im Zuge der elektronischen Leistungsanforderung laufend über Kosten und Kontostand informiert. Die in den Angeboten ausgewiesenen Leistungen sind nach elektronischer oder schriftlicher Bestätigung durch Firma Schätzl GmbH verbindlich. Festgestellte Abweichungen sind unverzüglich nach Übernahme der Auftragsbestätigung mittels schriftlicher Einwendung aufzuzeigen. Andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als massgebliche Vertragsgrundlange.
B) Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt im Zuge der Geschäftsabwicklung im I-Net unmittelbar über Ihre ausgewiesene Verrechnungsstelle (z.B. Creditkarte) oder per Erlagschein nach vereinbarter Zahlungsfrist ohne Abzüge. Abweichungen bezüglich der Zahlungskonditionen müssen direkt auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen sein (Nachnahme etc.), wobei anfallende Mehrkosten vom Besteller zu tragen sind. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % per Monat berechnet und sind mit allen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzten. Eingehende Zahlungen werden prinzipiell in der Reihung Nebenkosten, (Bank-, Mahn-, Eintreibungsspesen, Zinsen) und weiters chronologisch den ältesten Forderungen angerechnet.
C) Eigentumsvorbehalt: Die von der Schätzl GmbH gelieferten Produkte bleiben bis zur vollen Begleichung der Rechnung d. h. des vereinbarten Preises Eigentum der Schätzl GmbH. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen ist die Schätzl GmbH berechtigt, ohne setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutrete
D) Lieferzeit - Terminisierung: Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der ausgestellten Auftragsbestätigung durch die Schätzl GmbH. Die Lieferzeit endet am Tag, an dem die Ware unser Haus verlässt bzw. die Übergabe an den Auftraggeber erfolgt. Liefertermine sind, so nicht ausdrücklich als Fixtermin im Auftrag ausgewiesen, als Zirkatermine vereinbart.
E) Beanstandungen: Beanstandungen müssen an die Schätzl GmbH, unverzüglich schriftlich oder mündlich bekanntgegeben werden. Teilmängel führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und führen nicht zur Änderung der Zahlungsvereinbarungen.
F) Schadenersatzansprüche - Produkthaftung: Die Schätzl GmbH haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Sich daraus ergebende Schadenersatzansprüche können maximal ein Jahr nach Lieferung bzw. Übergabe geltend gemacht werden. Schäden durch unsachgemässen Gebrauch des gelieferten Produktes können nicht bei der Schätzl GmbH geltend gemacht werden. Höhere Gewalt im Sinne der Versicherer bei der Schätzl GmbH, entbindet die Schätzl GmbH von jeglicher Haftung. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.
G) Namen und Wortbildmarken: Die Schätzl GmbH ist prinzipiell berechtigt, bei ausgelieferten Produkten sein Firmenzeichen (Wort Bildmarke) und Markenbezeichnungen anzubringen.
H) Gerichtsstand: Als ordentlicher Gerichtsstand wird der Firmensitz Landkreis Freising (Amtsgericht Freising) vereinbart. Für alle Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht.
Moosburg, 15.02.2012